Garantie & Gewährleistung

Wir gewähren auf unsere Gelenke / Spring® Carbonfedern sechs Monate Garantie. Dieser Garantieanspruch erlischt, sofern der Einbau und der Einsatz nicht gemäß der entsprechenden Gebrauchsanweisung vorgenommen wird.

Nach dem Ablauf der sechsmonatigen Garantie bleibt der Kunde auf die gesetzliche Gewährleistung beschränkt. Diese Gewährleistung entfällt, wenn das Gelenk / Spring® Carbonfeder unsachgemäß gewartet, repariert, verändert oder Umgebungsbedigungen ausgesetzt werden, die nicht den Anforderungen der Funktions-, Gewichts- und Größenklassifizierung entsprechen.

Unsere Gelenke / Spring® Carbonfedern sind ausgelegt zum Einsatz beim normalen Gehen. Der Garantieanspruch und die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung entfallen ersatzlos bei nicht bestimmungs- oder unsachgemäßer Benutzung oder einer Materialüberbeanspruchung durch sehr hohe Aktivität, wie z.B.: Springen von Bäumen / Klettergerüsten, bei regelmäßiger Überbeanspruchung durch Rennen, Springen etc.

Unsere Gelenke / Spring® Carbonfedern sind für den einmaligen Einbau bestimmt. Im Falle eines Wiedereinsatzes entfallen Ansprüche aus Garantie und Gewährleistung ebenfalls ersatzlos. Der Umfang der Garantie umfasst nur die bestellte Ware, nicht jedoch die vom Käufer aufgewendete Arbeitszeit sowie verarbeitete Ware Dritter.